Um die Qualifikation zu erlangen, bedarf es des Nachweises, dass der/die Inhaber/in „komplexe berufliche Tätigkeiten
bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens […] in
ihrem bzw. seinem jeweiligen technischen […] Arbeitsbereich durchgeführt hat“ (§ 1 IngG).