Praxis
Die formalen Voraussetzungen zur Praxis sind dann erfüllt, wenn diese folgenden Kriterien entspricht:
Anzahl der Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit
erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Zeitpunkt der Praxis: Es wird nur jene Praxis für die Ingenieur-Qualifikation angerechnet, die Sie nach Ihrem Bildungsabschluss erworben haben.
Ausmaß der Wochenstunden: Neben der Mindestjahresanzahl sieht das IngG auch ein bestimmtes Zeitausmaß vor. Über die gesamte Praxis-zeit gerechnet sind durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden zu absolvieren: Bei dreijähriger Praxistätigkeit ist daher ein Ausmaß von 3.120 Arbeitsstunden nachzuweisen, bei sechsjähriger Praxistätigkeit sind es 6.240 Arbeitsstunden. Es ist nicht möglich, die Praxis-zeit zu „blocken“: Ein erhöhtes Wochenstundenausmaß verkürzt nicht die Mindestanzahl an Praxisjahren.
Hinweis zur Berechnung: 52 Wochen * 20 Wochenstunden = 1.040 Stunden. Für drei Jahre Praxis ergibt das 3.120 Stunden, für sechs Jahre 6.240 Stunden.
Fachbezug: Die Praxis muss der im Antrag angegebenen HTL-Fachrichtung entsprechen oder fach-verwandt zu dieser sein. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass die mit dem Bildungsabschluss nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz in der Praxis angewandt, vertieft und erweitert wurden.